Organisatorische Hinweise für Veranstaltungen 2024

Durchführung

Alle Veranstaltungen werden nach den Internationalen Wettkampf-bestimmungen (IWB) und der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) durchgeführt.

An Kreismeisterschaften können alle Mitglieder der Vereine teilnehmen, die dem KSB Peine angehören und Mitglied im NLV Kreis Peine e.V. sind. Gaststarter bei Kreismeisterschaften (Aktive aus Vereinen, die nicht Mitglied im NLV Kreis Peine e.V. sind) können nach Absprache mit dem Veranstalter und Ausrichter zugelassen werden.

Genehmigung

Die Kreismeisterschaften und Sportfeste der LG Peiner Land wurden vom NLV Kreis Peine e.V. genehmigt. Darüber hinaus wurden alle Sportfeste der LG Peiner Land vom NLV genehmigt. Alle Veranstaltungen werden amtlich beaufsichtigt.

Meldungen

Meldungen für Wettkämpfe der LG Peiner Land und des NLV Kreis Peine e.V. sind im Internet unter www.ladv.de abzugeben. Alternativ können die Meldungen auch per eMail bis zum Meldetermin (eingehend) erfolgen und sind dann zu richten an:

Steffen Knoblauch
Steinriede 17a
31234 Edemissen
Telefon: 
E-Mail: 

Bei der Meldung ist, soweit vorhanden, die Startpassnummer anzugeben.

Der Meldeschluss ist einzuhalten. Verspätet eingehende Meldungen werden nur angenommen, wenn der organisatorische Rahmen es zulässt. Für Nach- bzw. Ummeldungen wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 € je Disziplin/ Mehrkampf/ Staffel berechnet. Schecks werden nur im Ausnahmefall entgegengenommen.

Organisationsgebühren

Meldung Erwachsene U20 / U18 U16 - U10
Einzel / Lauf 6,00 € 5,00 € 4,00 €
Staffel 7,00 € 6,00 € 5,00 €
KiLa-Mehrkampf-Einzel - - 8,00 €
3-Kampf 12,00 € 10,00 € 8,00 €
4-Kampf - 12,00 € 10,00 €
5-Kampf 14,00 € 12,00 € -
7-/9-/10-Kampf 16,00 € 14,00 € 12,00 €

Die Organisationsgebühren für Sportfeste der LG Peiner Land und die Kreismeisterschaften des NLV Kreis Peine e.V. sind am Veranstaltungstag zu entrichten – vorzugsweise bargeldlos per EC- oder Kreditkarte (gilt nicht für KM Cross und Eulepokal).

Helfer und Kampfrichter

Für eine ordnungsgemäße Ausrichtung der Mehrkampf- und Einzel-Kreismeisterschaften ist neben den Kampfrichtern des NLV Kreis Peine e.V. das Bereitstellen von Helfern durch die teilnehmenden Vereine nach folgendem Schlüssel unbedingt erforderlich:

  • 1-5 Teilnehmer: 1 Helfer
  • 6-10 Teilnehmer: 2 Helfer
  • 11-20 Teilnehmer: 3 Helfer
  • 21-30 Teilnehmer: 4 Helfer usw.

Bereits gemeldete Kampfrichter werden auf das zu stellende Kontingent angerechnet. Sollten keine Helfer gemäß des o.g. Schlüssel gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor je fehlendem Helfer eine Strafgebühr in Höhe von 20,- € zu erheben, welche am Veranstaltungstag zu entrichten ist. Die gemeldeten TeilnehmerInnen des betroffenen Vereins dürfen erst starten, wenn die Strafgebühr bezahlt wurde.

Stellplatz

Stellplatzkarten gibt es bei den Sportfesten der LG Peiner Land nur für die Sprintdistanzen 200m und 400m sowie für Staffelläufe. Bei Kreismeisterschaften gibt es lediglich für Staffelläufe Stellplatzkarten. Die Stellplatzzeit beträgt 60 Minuten. Ansonsten wird kein Stellplatz eingerichtet - jeder Aktive meldet sich spätestens 15 Minuten vor Wettkampfbeginn an der Wettkampfstätte.

Vorläufe - Endläufe

In den Sprints 50 m, 75 m, 100 m, 200 m und 400 m finden Zeitläufe statt. Bei der Meldung ist zur gerechteren Laufeinteilung die Bestzeit anzugeben.

Geräte

Mit Ausnahme der Staffel- und Sprungstäbe werden sämtliche Geräte vom Veranstalter/Ausrichter gestellt. Eigene Geräte können gemäß IWB nach Abnahme durch die technische Leitung benutzt werden.

Auszeichnungen

Für jeden Wettkampf der LG Peiner Land werden Urkunden für alle Plätze ausgegeben; bei Kreismeisterschaften in den Einzeldisziplinen werden Aktive bis zum 8. Platz mit Urkunden ausgezeichnet. Je nach Veranstaltung erhalten die Teilnehmer/Mannschaften weitere Präsente oder Pokale.

Die Sieger/Siegerinnen der Meisterschaftswettbewerbe erringen den Titel „Kreismeister“ bzw. „Kreismeisterin“. Kinder (U12 und U 10) erhalten den Titel „Kreisbester“/„Kreisbeste“. Titel in Einzel-, Staffel- und Mannschaftswertungen werden nur vergeben, wenn mindestens zwei Teilnehmer/Mannschaften den Wettkampf aufnehmen.

Datenschutz

  1. Die bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung im NLV Kreis Peine e.V. vom/von der Teilnehmer/-in oder dem/der Trainer/-in angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
  2. Name, Vorname, Altersklasse, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers können zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisliste sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer und bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
  3. Gespeicherte, personenbezogene Daten können gegebenenfalls an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer und bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
  4. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers/der Teilnehmerin können in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
  5. Die Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte können der Weitergabe der personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Brief oder E-Mail widersprechen.

Werden die unter 1.-5. aufgeführten Hinweise zum Datenschutz nicht akzeptiert, kann an keiner Veranstaltung der LG Peiner Land oder des NLV Kreis Peine e.V. teilgenommen werden.

Weitere Hinweise

  • Beim Abbruch einer Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühren.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, verschwundene Geräte/Gegenstände, Diebstähle oder andere Schäden jeglicher Art.
  • Die Benutzung von Kreide für Anlaufmarkierungen ist verboten.
  • Umkleide- und Duschräume sind im jeweiligen Stadion vorhanden.
  • Für Essen und Getränke wird gesorgt.